Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 152
Eine Rotte Schwarzwild dringt innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks im Saarland in einen unmittelbar an eine Behausung anschließenden eingefriedeten Hausgarten ein und verursacht dort erheblichen Wildschaden.
Antwortmöglichkeiten
- ADer Jagdpächter ist zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet;
- Bder Jagdpächter ist zum Ersatz dieses Schadens nur verpflichtet, wenn er nach dem Jagdpachtvertrag den Ersatz des Wildschadens übernommen hat;
- Cdie Jagdgenossenschaft ist zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet;
- Dder Grundstückseigentümer / Nutzungsberechtigte muss seinen Schaden selbst tragen;✓ richtig
- Eim Saarland zahlt die Wildschadensausgleichskasse den Schaden.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Jagdrecht #152
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