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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 151

Ein tödlich getroffener Fasan fällt in einen Friedhof.

Antwortmöglichkeiten

  1. AEr darf nicht nachgesucht werden, denn auf einem Friedhof ruht die Jagd;
  2. Bder Betreiber des Friedhofes (in der Regel die Kirchen- oder Zivilgemeinden) hat das Recht der Aneignung;
  3. Cder Schütze darf nachsuchen und die Aneignung des Fasans zu Gunsten des Jagdaus- übungsberechtigten durchführen;✓ richtig
  4. Dnur der Jagdausübungsberechtigte darf nachsuchen und sich das Wild aneignen;
  5. Edie Schützen und Jagdausübungsberechtigten dürfen zwar nachsuchen, müssen aber den Fasan dem Betreiber des Friedhofes abliefern.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Jagdrecht #151

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