Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 151
Ein tödlich getroffener Fasan fällt in einen Friedhof.
Antwortmöglichkeiten
- AEr darf nicht nachgesucht werden, denn auf einem Friedhof ruht die Jagd;
- Bder Betreiber des Friedhofes (in der Regel die Kirchen- oder Zivilgemeinden) hat das Recht der Aneignung;
- Cder Schütze darf nachsuchen und die Aneignung des Fasans zu Gunsten des Jagdaus- übungsberechtigten durchführen;✓ richtig
- Dnur der Jagdausübungsberechtigte darf nachsuchen und sich das Wild aneignen;
- Edie Schützen und Jagdausübungsberechtigten dürfen zwar nachsuchen, müssen aber den Fasan dem Betreiber des Friedhofes abliefern.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Jagdrecht #151
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