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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 149

Welche Aussage ist falsch?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEin bestätigter Jagdaufseher hat immer die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten;✓ richtig
  2. Bzur Jagdaufseherprüfung werden nur Personen zugelassen, die jagdpachtfähig sind;
  3. Cdie Bestätigung eines Jagdaufsehers wird nur erteilt, wenn keine Bedenken gegen die Per- son und die Zuverlässigkeit des Jagdaufsehers bestehen;
  4. Dbei Jagdbezirken über 1.000 Hektar soll der Jagdaufseher Berufsjäger sein;
  5. Edie fachliche Eignung als Jagdaufseher wird nachgewiesen durch die Jagdaufseherprü- fung, bei Berufsjägern und forstlich ausgebildeten Personen durch eine bestandene Fach- prüfung auf dem Gebiet des Jagdwesens.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Jagdrecht #149

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