Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 149
Welche Aussage ist falsch?
Antwortmöglichkeiten
- AEin bestätigter Jagdaufseher hat immer die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten;✓ richtig
- Bzur Jagdaufseherprüfung werden nur Personen zugelassen, die jagdpachtfähig sind;
- Cdie Bestätigung eines Jagdaufsehers wird nur erteilt, wenn keine Bedenken gegen die Per- son und die Zuverlässigkeit des Jagdaufsehers bestehen;
- Dbei Jagdbezirken über 1.000 Hektar soll der Jagdaufseher Berufsjäger sein;
- Edie fachliche Eignung als Jagdaufseher wird nachgewiesen durch die Jagdaufseherprü- fung, bei Berufsjägern und forstlich ausgebildeten Personen durch eine bestandene Fach- prüfung auf dem Gebiet des Jagdwesens.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Jagdrecht #149
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