Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 147
In welchem Fall muss der Inhaber eines Jahresjagdscheines den Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 Waffengesetz erbringen?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn er irgendeine Schusswaffe erwerben will;
- Bwenn er eine Kurzwaffe erwerben will;
- Cwenn er die Jagdaufseherprüfung ablegen will;
- Dwenn er als Jagdaufseher bestätigt werden will;
- Eals Inhaber eines Jahresjagdscheines hat er bereits die Jägerprüfung bestanden und braucht den Nachweis der Sachkunde im Sinne des § 7 Waffengesetz nicht noch darüber hinaus zu erbringen.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Jagdrecht #147
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