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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 147

In welchem Fall muss der Inhaber eines Jahresjagdscheines den Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 Waffengesetz erbringen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn er irgendeine Schusswaffe erwerben will;
  2. Bwenn er eine Kurzwaffe erwerben will;
  3. Cwenn er die Jagdaufseherprüfung ablegen will;
  4. Dwenn er als Jagdaufseher bestätigt werden will;
  5. Eals Inhaber eines Jahresjagdscheines hat er bereits die Jägerprüfung bestanden und braucht den Nachweis der Sachkunde im Sinne des § 7 Waffengesetz nicht noch darüber hinaus zu erbringen.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Jagdrecht #147

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