Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 132
Es ist erlaubt,
Antwortmöglichkeiten
- Aohne Jagdschein, aber mit der schriftlichen Erlaubnis des/der Jagdausübungsberechtigten, Abwurfstangen zu sammeln;✓ richtig
- Bdie Brackenjagd auf einer Fläche von 800 ha auszuüben;
- Cin Notzeiten Schalenwild in einem Umkreis von 150 m von Fütterungen zu erlegen;
- DBelohnungen für den Abschuss von Federwild auszusetzen;
- Eaufgezogenes Wild drei Wochen vor Beginn der Jagdausübung auf dieses Wild auszuset- zen.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Jagdrecht #132
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