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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 132

Es ist erlaubt,

Antwortmöglichkeiten

  1. Aohne Jagdschein, aber mit der schriftlichen Erlaubnis des/der Jagdausübungsberechtigten, Abwurfstangen zu sammeln;✓ richtig
  2. Bdie Brackenjagd auf einer Fläche von 800 ha auszuüben;
  3. Cin Notzeiten Schalenwild in einem Umkreis von 150 m von Fütterungen zu erlegen;
  4. DBelohnungen für den Abschuss von Federwild auszusetzen;
  5. Eaufgezogenes Wild drei Wochen vor Beginn der Jagdausübung auf dieses Wild auszuset- zen.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Jagdrecht #132

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