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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 130

Ein Jagdgast, der die Jagd in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk im Saarland ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten oder des für den Bezirk bestätig- ten Jagdaufsehers ausübt, bedarf

Antwortmöglichkeiten

  1. Anur eines gültigen Jagdscheines;
  2. Bnur einer mündlichen Jagderlaubnis eines von mehreren Pächtern;
  3. Ceiner schriftlichen Jagderlaubnis eines von mehreren Pächtern;
  4. Deiner mündlichen Jagderlaubnis aller Mitpächter;
  5. Eeiner schriftlichen Jagderlaubnis aller Mitpächter.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Jagdrecht #130

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