Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 130
Ein Jagdgast, der die Jagd in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk im Saarland ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten oder des für den Bezirk bestätig- ten Jagdaufsehers ausübt, bedarf
Antwortmöglichkeiten
- Anur eines gültigen Jagdscheines;
- Bnur einer mündlichen Jagderlaubnis eines von mehreren Pächtern;
- Ceiner schriftlichen Jagderlaubnis eines von mehreren Pächtern;
- Deiner mündlichen Jagderlaubnis aller Mitpächter;
- Eeiner schriftlichen Jagderlaubnis aller Mitpächter.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Jagdrecht #130
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