Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 123
Wer darf im Saarland zur Abwehr von Schäden in Gebäuden, Hofräumen und unmittelbar an eine Behausung anstoßenden und eingefriedeten Hausgärten Haar- raubwild mit Ausnahme der ganzjährig geschonten Arten, und Wildkaninchen fangen oder töten und sich aneignen?
Antwortmöglichkeiten
- ANiemand;
- Bjedermann;
- Cnur der Jagdpächter;
- Dder Jagdgast in Anwesenheit des Jagdpächters;
- Eder Eigentümer oder Nutzungsberechtigte dieses befriedeten Bezirkes.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Jagdrecht #123
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