Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 122
Welche Tiere dürfen die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten sowie deren Beauftragte unter Beachtung der jagd- und tierschutzrechtlichen Vorschrif- ten in den befriedeten Bezirken jederzeit fangen oder töten und sich aneignen?
Antwortmöglichkeiten
- AElstern;
- BWildkaninchen;✓ richtig
- CRingeltauben;
- DEichelhäher;
- EKrähen.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Jagdrecht #122
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