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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 122

Welche Tiere dürfen die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten sowie deren Beauftragte unter Beachtung der jagd- und tierschutzrechtlichen Vorschrif- ten in den befriedeten Bezirken jederzeit fangen oder töten und sich aneignen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AElstern;
  2. BWildkaninchen;✓ richtig
  3. CRingeltauben;
  4. DEichelhäher;
  5. EKrähen.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Jagdrecht #122

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