Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 121
Der Jagdvorstand
Antwortmöglichkeiten
- Awird von der Unteren Jagdbehörde berufen;
- Bmuss jagdpachtfähig sein;
- Cmuss die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben;
- Dist von der Jagdgenossenschaft zu wählen;✓ richtig
- Eleitet Gesellschaftsjagden.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Jagdrecht #121
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