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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 121

Der Jagdvorstand

Antwortmöglichkeiten

  1. Awird von der Unteren Jagdbehörde berufen;
  2. Bmuss jagdpachtfähig sein;
  3. Cmuss die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben;
  4. Dist von der Jagdgenossenschaft zu wählen;✓ richtig
  5. Eleitet Gesellschaftsjagden.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Jagdrecht #121

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