Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 117
Ein Beerensammler erschlägt im Verteidigungsnotstand einen Fuchs. Darf er sich den Fuchs aneignen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa;
- Bnein;✓ richtig
- Cja, aber nur, wenn der Fuchs eindeutig tollwutverdächtig ist;
- Dja, aber nur, wenn die Jagdgenossenschaft ihm dies erlaubt;
- Eja, aber nur, wenn er diesen Vorfall der Polizeibehörde anzeigt.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Jagdrecht #117
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