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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 116

Ein unentgeltlicher Jagderlaubnisschein unterzeichnet vom alleinigen Pächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirks

Antwortmöglichkeiten

  1. Aist jederzeit widerruflich;✓ richtig
  2. Bkann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nicht widerrufen werden;
  3. Ckann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nur aus wichtigem Grund widerrufen werden;
  4. Dkann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nur mit Zustimmung der Unteren Jagd- behörde widerrufen werden;
  5. Ekann nur von der Unteren Jagdbehörde widerrufen und eingezogen werden.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Jagdrecht #116

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