Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 116
Ein unentgeltlicher Jagderlaubnisschein unterzeichnet vom alleinigen Pächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirks
Antwortmöglichkeiten
- Aist jederzeit widerruflich;✓ richtig
- Bkann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nicht widerrufen werden;
- Ckann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nur aus wichtigem Grund widerrufen werden;
- Dkann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nur mit Zustimmung der Unteren Jagd- behörde widerrufen werden;
- Ekann nur von der Unteren Jagdbehörde widerrufen und eingezogen werden.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Jagdrecht #116
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