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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 114

Ein Pachtvertrag ist gültig, auch wenn

Antwortmöglichkeiten

  1. Adie Ausübung des Jagdrechts nicht in seiner Gesamtheit verpachtet wurde;
  2. Bdie Pachthöchstfläche eines Pächters überschritten ist;
  3. Cbei Verpachtung eines Teils eines Jagdbezirkes die gesetzliche Mindestgröße des ver- pachteten und verbleibenden Teils nicht erreicht ist;
  4. Dder Jagdpachtvertrag nicht schriftlich geschlossen wurde;
  5. Eder Pächter den Pachtzins nicht bezahlt..✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Jagdrecht #114

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