Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 114
Ein Pachtvertrag ist gültig, auch wenn
Antwortmöglichkeiten
- Adie Ausübung des Jagdrechts nicht in seiner Gesamtheit verpachtet wurde;
- Bdie Pachthöchstfläche eines Pächters überschritten ist;
- Cbei Verpachtung eines Teils eines Jagdbezirkes die gesetzliche Mindestgröße des ver- pachteten und verbleibenden Teils nicht erreicht ist;
- Dder Jagdpachtvertrag nicht schriftlich geschlossen wurde;
- Eder Pächter den Pachtzins nicht bezahlt..✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Jagdrecht #114
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