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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 112

Über die allgemeinen Aufgaben eines Landesjagdverbandes hinaus ist der Vereini- gung der Jäger des Saarlandes gesondert übertragen,

Antwortmöglichkeiten

  1. Adas Jagdwesen zu pflegen und fördern;
  2. Bdie Interessen der Jägerschaft in Staat und Gesellschaft zu vertreten;
  3. Cbei Verletzung der allgemein anerkannten Grundsätze Deutscher Waidgerechtigkeit ein- zuschreiten;
  4. Dnicht hoheitliche Aufgaben wie Ausbildung der Jungjäger, Durchführung der Trophäen- schauen zu erfüllen;
  5. EJägerprüfungen gemäß § 15 Abs. 1 SJG abzunehmen.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Jagdrecht #112

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