Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 112
Über die allgemeinen Aufgaben eines Landesjagdverbandes hinaus ist der Vereini- gung der Jäger des Saarlandes gesondert übertragen,
Antwortmöglichkeiten
- Adas Jagdwesen zu pflegen und fördern;
- Bdie Interessen der Jägerschaft in Staat und Gesellschaft zu vertreten;
- Cbei Verletzung der allgemein anerkannten Grundsätze Deutscher Waidgerechtigkeit ein- zuschreiten;
- Dnicht hoheitliche Aufgaben wie Ausbildung der Jungjäger, Durchführung der Trophäen- schauen zu erfüllen;
- EJägerprüfungen gemäß § 15 Abs. 1 SJG abzunehmen.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Jagdrecht #112
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