Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 111
Welche Aussage bezüglich des Abschussplans ist falsch?
Antwortmöglichkeiten
- AIn gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtig- ten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen;
- Binnerhalb von Hegegemeinschaften ist den Abschussplänen eine Stellungnahme der He- gegemeinschaft beizufügen;
- Calles Schalenwild sowie Auer-, Birk- und Rackelwild darf nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden;✓ richtig
- Dder Abschussplan für Schalenwild muss erfüllt werden;
- Eim Saarland muss der Jagdausübungsberechtigte nur für Rotwild sowie für Damwild in- nerhalb des Bewirtschaftungsgebietes für den Zeitraum eines Jagdjahres einen Abschuss- plan aufstellen;
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Jagdrecht #111
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