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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 111

Welche Aussage bezüglich des Abschussplans ist falsch?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIn gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtig- ten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen;
  2. Binnerhalb von Hegegemeinschaften ist den Abschussplänen eine Stellungnahme der He- gegemeinschaft beizufügen;
  3. Calles Schalenwild sowie Auer-, Birk- und Rackelwild darf nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden;✓ richtig
  4. Dder Abschussplan für Schalenwild muss erfüllt werden;
  5. Eim Saarland muss der Jagdausübungsberechtigte nur für Rotwild sowie für Damwild in- nerhalb des Bewirtschaftungsgebietes für den Zeitraum eines Jagdjahres einen Abschuss- plan aufstellen;

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Jagdrecht #111

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