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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 110

Es ist verboten,

Antwortmöglichkeiten

  1. Adie Treibjagd auf Rotwild als Ansitzbewegungsjagd auf einer zusammenhängenden be- jagbaren Fläche von mindestens 200 ha in der Zeit vom 16. Oktober bis 15. Januar auszu- üben;
  2. Bdie Jagd mit Fanggeräten, die das gefangene Tier sofort töten, auszuüben;✓ richtig
  3. Cdie Jagd auf Schwarzwild, Raubwild und Wildkaninchen zur Nachtzeit auszuüben;
  4. Ddie Jagd auf Fasanen, die mit Erlaubnis der Jagdbehörde ausgesetzt wurden, 13 Monate nach dem Aussetzen der Tiere, auszuüben;
  5. Ejegliche Fallenjagd auszuüben.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Jagdrecht #110

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