Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 110
Es ist verboten,
Antwortmöglichkeiten
- Adie Treibjagd auf Rotwild als Ansitzbewegungsjagd auf einer zusammenhängenden be- jagbaren Fläche von mindestens 200 ha in der Zeit vom 16. Oktober bis 15. Januar auszu- üben;
- Bdie Jagd mit Fanggeräten, die das gefangene Tier sofort töten, auszuüben;✓ richtig
- Cdie Jagd auf Schwarzwild, Raubwild und Wildkaninchen zur Nachtzeit auszuüben;
- Ddie Jagd auf Fasanen, die mit Erlaubnis der Jagdbehörde ausgesetzt wurden, 13 Monate nach dem Aussetzen der Tiere, auszuüben;
- Ejegliche Fallenjagd auszuüben.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Jagdrecht #110
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