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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 107

Eine Nachsuche in einem benachbarten Jagdbezirk ist unter bestimmten Voraus- setzungen zulässig. Dabei gilt:

Antwortmöglichkeiten

  1. ASchusswaffen dürfen nicht mitgeführt werden;
  2. BLangwaffen dürfen nicht mitgeführt werden;
  3. CKurzwaffen dürfen nicht mitgeführt werden;
  4. DLangwaffen dürfen nur entladen, Kurzwaffen auch geladen mitgeführt werden;
  5. Enach Beendigung der Nachsuche sind Schusswaffen zu entladen und Hunde an der Leine zu führen.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Jagdrecht #107

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