Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 107
Eine Nachsuche in einem benachbarten Jagdbezirk ist unter bestimmten Voraus- setzungen zulässig. Dabei gilt:
Antwortmöglichkeiten
- ASchusswaffen dürfen nicht mitgeführt werden;
- BLangwaffen dürfen nicht mitgeführt werden;
- CKurzwaffen dürfen nicht mitgeführt werden;
- DLangwaffen dürfen nur entladen, Kurzwaffen auch geladen mitgeführt werden;
- Enach Beendigung der Nachsuche sind Schusswaffen zu entladen und Hunde an der Leine zu führen.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Jagdrecht #107
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