Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 106
Welche Aussage ist falsch?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Jagdausübungsberechtigte hat alles Schalenwild, das in ordnungsgemäß eingezäunte forstliche Verjüngungsflächen eingedrungen ist, unverzüglich zu entfernen und darf es hierzu auch während der Schonzeit erlegen;✓ richtig
- Bder Jagdausübungsberechtigte hat Schalenwild, mit Ausnahme von Schwarzwild, das in ordnungsgemäß eingezäunte forstliche Verjüngungsflächen eingedrungen ist, unverzüg- lich zu entfernen und darf es hierzu auch während der Schonzeit unter Beachtung des § 22 Abs. 4 BJG (Schutz der Elterntiere während der Aufzucht) erlegen;
- Cder Jagdausübungsberechtigte hat Schwarzwild, das schwerkrank ist, auch während der Schonzeit zu erlegen;
- Dder Jagdausübungsberechtigte hat alles Schalenwild, das schwerkrank ist, auch während der Schonzeit zu erlegen;
- Eder Jagdausübungsberechtigte hat alles Wild, das schwerkrank ist, auch während der Schonzeit zu erlegen.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Jagdrecht #106
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