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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 106

Welche Aussage ist falsch?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Jagdausübungsberechtigte hat alles Schalenwild, das in ordnungsgemäß eingezäunte forstliche Verjüngungsflächen eingedrungen ist, unverzüglich zu entfernen und darf es hierzu auch während der Schonzeit erlegen;✓ richtig
  2. Bder Jagdausübungsberechtigte hat Schalenwild, mit Ausnahme von Schwarzwild, das in ordnungsgemäß eingezäunte forstliche Verjüngungsflächen eingedrungen ist, unverzüg- lich zu entfernen und darf es hierzu auch während der Schonzeit unter Beachtung des § 22 Abs. 4 BJG (Schutz der Elterntiere während der Aufzucht) erlegen;
  3. Cder Jagdausübungsberechtigte hat Schwarzwild, das schwerkrank ist, auch während der Schonzeit zu erlegen;
  4. Dder Jagdausübungsberechtigte hat alles Schalenwild, das schwerkrank ist, auch während der Schonzeit zu erlegen;
  5. Eder Jagdausübungsberechtigte hat alles Wild, das schwerkrank ist, auch während der Schonzeit zu erlegen.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Jagdrecht #106

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