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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 103

Welche Aussage ist bezüglich des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes falsch?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei der Berechnung der Mindestgröße sind auch die Grundflächen mitzuzählen, auf de- nen die Jagd ruht;
  2. Bdie Jagdbehörde kann auf Antrag der Jagdgenossenschaft einen gemeinschaftlichen Jagd- bezirk in mehrere selbständige Jagdbezirke teilen, wenn die Teilung jagdwirtschaftlich vertretbar ist;
  3. Cdie Jagdbehörde kann auf Antrag der Jagdgenossenschaft einen gemeinschaftlichen Jagd- bezirk in mehrere selbständige Jagdbezirke teilen, wobei eine Teilung in Wald- und Feld- jagd zulässig ist;✓ richtig
  4. Ddie Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke in Wald- und Feldjagden ist nicht zulässig;
  5. Ebei Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks bilden die Eigentümer eines jeden Tei- les je eine Jagdgenossenschaft.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Jagdrecht #103

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