Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 103
Welche Aussage ist bezüglich des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes falsch?
Antwortmöglichkeiten
- ABei der Berechnung der Mindestgröße sind auch die Grundflächen mitzuzählen, auf de- nen die Jagd ruht;
- Bdie Jagdbehörde kann auf Antrag der Jagdgenossenschaft einen gemeinschaftlichen Jagd- bezirk in mehrere selbständige Jagdbezirke teilen, wenn die Teilung jagdwirtschaftlich vertretbar ist;
- Cdie Jagdbehörde kann auf Antrag der Jagdgenossenschaft einen gemeinschaftlichen Jagd- bezirk in mehrere selbständige Jagdbezirke teilen, wobei eine Teilung in Wald- und Feld- jagd zulässig ist;✓ richtig
- Ddie Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke in Wald- und Feldjagden ist nicht zulässig;
- Ebei Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks bilden die Eigentümer eines jeden Tei- les je eine Jagdgenossenschaft.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Jagdrecht #103
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