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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 100

Die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden Tieren

Antwortmöglichkeiten

  1. Aist nicht zulässig;
  2. Bist nur durch eine von der Regierung des Saarlandes anerkannte Person zulässig;
  3. Cist nur durch eine von der Vereinigung der Jäger des Saarlandes anerkannte Person mit der erforderlichen Sachkenntnis zulässig;✓ richtig
  4. Dist nur in Anwesenheit eines anerkannten Vertreters des Tierschutzes zulässig;
  5. Eist sowohl an Enten als auch an anderen Vögeln zulässig.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Jagdrecht #100

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