Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 100
Die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden Tieren
Antwortmöglichkeiten
- Aist nicht zulässig;
- Bist nur durch eine von der Regierung des Saarlandes anerkannte Person zulässig;
- Cist nur durch eine von der Vereinigung der Jäger des Saarlandes anerkannte Person mit der erforderlichen Sachkenntnis zulässig;✓ richtig
- Dist nur in Anwesenheit eines anerkannten Vertreters des Tierschutzes zulässig;
- Eist sowohl an Enten als auch an anderen Vögeln zulässig.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Jagdrecht #100
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