Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 94
Welche Aussage über die Wildfolge ist falsch?
Antwortmöglichkeiten
- AWechselt krank geschossenes oder schwer krankes Wild in einen benachbarten Jagdbe- zirk und befindet es sich in Schussweite, so ist es unverzüglich von dem Jagdbezirk aus, den es verlassen hat, zu erlegen;
- Btut sich das Wild bei der Wildfolge in Sichtweite nieder, so ist der Jagdausübende berech- tigt, die Grenze des benachbarten Jagdbezirks mit der Waffe zu überschreiten und das Wild ohne vorherige Benachrichtigung des am Fundort Jagdausübungsberechtigten oder dessen Vertreters auf waidgerechte Art zu töten.
- Ctut sich das Wild bei der Wildfolge nicht in Sichtweite nieder, ist die Wildfolge mit einem brauchbaren Jagdhund bis zum erfolgreichen Abschluss der Nachsuche zulässig, wenn der benachbarte Jagdausübungsberechtigte oder dessen Vertreter nicht unmittelbar zu er- reichen ist;
- Deine von der gesetzlichen Wildfolgeregelung des SJG abweichende Vereinbarung zwi- schen Jagdausübungsberechtigten benachbarter Jagdbezirken darf nicht hinter den Rege- lungen des SJG zurückbleiben.
- Eeine von der gesetzlichen Wildfolgeregelung des SJG abweichende Vereinbarung kann zwischen Jagdausübungsberechtigten benachbarter Jagdbezirke mündlich getroffen wer- den.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Jagdrecht #94
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