Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 93
Vor Jagdbeginn muss sich der Jagdherr/Jagdleiter nicht (unbedingt) darüber ver- gewissern, dass
Antwortmöglichkeiten
- Ajeder Schütze einen gültigen Jagdschein mit sich führt;
- Bjeder Schütze die für seine Waffe erforderliche Waffenbesitzkarte mit sich führt;✓ richtig
- CJugendliche an der Treibjagd nicht als Schützen teilnehmen;
- Ddie für die Gesellschaftsjagd geltenden besonderen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden;
- Egenügend brauchbare Jagdhunde zur Verfügung stehen.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Jagdrecht #93
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