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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 93

Vor Jagdbeginn muss sich der Jagdherr/Jagdleiter nicht (unbedingt) darüber ver- gewissern, dass

Antwortmöglichkeiten

  1. Ajeder Schütze einen gültigen Jagdschein mit sich führt;
  2. Bjeder Schütze die für seine Waffe erforderliche Waffenbesitzkarte mit sich führt;✓ richtig
  3. CJugendliche an der Treibjagd nicht als Schützen teilnehmen;
  4. Ddie für die Gesellschaftsjagd geltenden besonderen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden;
  5. Egenügend brauchbare Jagdhunde zur Verfügung stehen.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Jagdrecht #93

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