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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 87

Welche Aussage ist falsch? Der Prüfling muss in der Jägerprüfung ausreichende Kenntnisse nachweisen

Antwortmöglichkeiten

  1. Ader Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebs, der Wildschadensverhü- tung;
  2. Bdes Land- und des Waldbaus, im Jagdschutz, Tierschutz sowie Naturschutz und Land- schaftspflegerecht;
  3. Cdes Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen, der Führung von Jagdhunden;
  4. Dder Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Be- schaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Le- bensmittel;
  5. Ein der Schießprüfung, jedoch sind mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung durch Leistungen in anderen Prüfungsteilen ausgleichbar.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Jagdrecht #87

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