Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 86
Der Anspruch auf Ersatz von Wild- und Jagdschaden ist anzumelden
Antwortmöglichkeiten
- Abei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeindebehörde;✓ richtig
- Bbei der unteren Jagdbehörde;
- Cbei der obersten Jagdbehörde;
- Dbei der Jagdgenossenschaft;
- Ebeim Amtsgericht.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Jagdrecht #86
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