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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 86

Der Anspruch auf Ersatz von Wild- und Jagdschaden ist anzumelden

Antwortmöglichkeiten

  1. Abei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeindebehörde;✓ richtig
  2. Bbei der unteren Jagdbehörde;
  3. Cbei der obersten Jagdbehörde;
  4. Dbei der Jagdgenossenschaft;
  5. Ebeim Amtsgericht.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Jagdrecht #86

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