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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 81

Welche Aussage ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Jagderlaubnis bedarf nur dann der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten ausübt;
  2. Bdie Jagderlaubnis bedarf nur dann der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Be- gleitung des für den Bezirk bestätigten Jagdaufsehers ausübt;
  3. Cdie Jagderlaubnis bedarf der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten oder des für den Jagdbezirk bestätigten Jagdaufsehers ausübt;✓ richtig
  4. Ddie Unterschrift des Jagdpächters auf einem Jagderlaubnisschein bedarf immer der öffent- lichen Beglaubigung;
  5. Eauch im Falle einer Mehrzahl von Pächtern muss ein Jagderlaubnisschein stets nur von einem Pächter unterschrieben werden.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Jagdrecht #81

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