Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 81
Welche Aussage ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Jagderlaubnis bedarf nur dann der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten ausübt;
- Bdie Jagderlaubnis bedarf nur dann der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Be- gleitung des für den Bezirk bestätigten Jagdaufsehers ausübt;
- Cdie Jagderlaubnis bedarf der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten oder des für den Jagdbezirk bestätigten Jagdaufsehers ausübt;✓ richtig
- Ddie Unterschrift des Jagdpächters auf einem Jagderlaubnisschein bedarf immer der öffent- lichen Beglaubigung;
- Eauch im Falle einer Mehrzahl von Pächtern muss ein Jagderlaubnisschein stets nur von einem Pächter unterschrieben werden.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Jagdrecht #81
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