Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 80
Ein Jäger erlegt vorsätzlich im fremden Jagdbezirk ein Schmaltier in der Schonzeit. Er hat begangen
Antwortmöglichkeiten
- ADiebstahl;
- BOrdnungswidrigkeit;
- Ceinfache Wilderei;
- DWilderei in einem besonders schweren Fall;✓ richtig
- EMundraub.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Jagdrecht #80
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