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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 79

Die Aufgaben des Jagdschutzes sind ursprünglich und grundsätzlich im § 23 BJG aufgezählt. Welche Aufgabe stammt darüber hinaus aus dem SJG?

Antwortmöglichkeiten

  1. Ader Schutz des Wildes vor Wilderern;
  2. Bder Schutz des Wildes vor Futternot und Wildseuchen;
  3. Cder Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und Katzen;
  4. Ddie Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vor- schriften;
  5. Edie Sorge für die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Jagdrecht #79

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