Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 79
Die Aufgaben des Jagdschutzes sind ursprünglich und grundsätzlich im § 23 BJG aufgezählt. Welche Aufgabe stammt darüber hinaus aus dem SJG?
Antwortmöglichkeiten
- Ader Schutz des Wildes vor Wilderern;
- Bder Schutz des Wildes vor Futternot und Wildseuchen;
- Cder Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und Katzen;
- Ddie Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vor- schriften;
- Edie Sorge für die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Jagdrecht #79
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