Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 75
Der Jagdausübungsberechtigte darf sich - auch wenn er das Stück nicht der For- schung und Lehre zuführen will - gleichwohl aneignen
Antwortmöglichkeiten
- Aeinen Maulwurf;
- Bein Stück Fallwild, das ganzjährig geschont ist;✓ richtig
- Ceine tot auf dem Balkon befindliche Meise;
- Deinen tot am Straßenrand liegenden Igel;
- Eeine tot im Revier aufgefundene Eule.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Jagdrecht #75
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Saarland mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.