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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 75

Der Jagdausübungsberechtigte darf sich - auch wenn er das Stück nicht der For- schung und Lehre zuführen will - gleichwohl aneignen

Antwortmöglichkeiten

  1. Aeinen Maulwurf;
  2. Bein Stück Fallwild, das ganzjährig geschont ist;✓ richtig
  3. Ceine tot auf dem Balkon befindliche Meise;
  4. Deinen tot am Straßenrand liegenden Igel;
  5. Eeine tot im Revier aufgefundene Eule.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Jagdrecht #75

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