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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 73

Nach den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Unfallverhütungsvor- schrift) „Jagd“ müssen Waffen funktionssicher sein und dürfen nur bestimmungs- gemäß verwendet werden. Welche Aussage ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEine bestimmungsgemäße Verwendung ist auch das Erschlagen des Wildes mit der unge- ladenen Waffe, wenn kein geeigneteres Werkzeug zur Hand ist;
  2. Beine bestimmungsgemäße Verwendung einer ungeladenen Waffe ist auch dann gegeben, wenn sie zum Niederhalten von Zäunen während des Übersteigens benutzt wird;
  3. Cfeuchtgewordene Munition muss vor der Benutzung getrocknet werden;
  4. Dwährend die gewerbsmäßige Herstellung von Munition nur Personen gestattet ist, die über eine Erlaubnis dazu verfügen, ist das nichtgewerbsmäßige Herstellen von Munition jedem Jäger ohne weitere Erlaubnis gestattet,
  5. EFlintenlaufgeschosspatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Jagdrecht #73

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