Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 73
Nach den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Unfallverhütungsvor- schrift) „Jagd“ müssen Waffen funktionssicher sein und dürfen nur bestimmungs- gemäß verwendet werden. Welche Aussage ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AEine bestimmungsgemäße Verwendung ist auch das Erschlagen des Wildes mit der unge- ladenen Waffe, wenn kein geeigneteres Werkzeug zur Hand ist;
- Beine bestimmungsgemäße Verwendung einer ungeladenen Waffe ist auch dann gegeben, wenn sie zum Niederhalten von Zäunen während des Übersteigens benutzt wird;
- Cfeuchtgewordene Munition muss vor der Benutzung getrocknet werden;
- Dwährend die gewerbsmäßige Herstellung von Munition nur Personen gestattet ist, die über eine Erlaubnis dazu verfügen, ist das nichtgewerbsmäßige Herstellen von Munition jedem Jäger ohne weitere Erlaubnis gestattet,
- EFlintenlaufgeschosspatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Jagdrecht #73
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