Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 71

Eine Wildart wird im Saarland mit Erlaubnis der Obersten Jagdbehörde ausgesetzt. Die Jagd auf diese Wildart darf erst ausgeübt werden nach Ablauf von

Antwortmöglichkeiten

  1. Aeiner Woche;
  2. Beinem Monat;
  3. C3 Monaten;
  4. D6 Monaten;
  5. Eeinem Jahr.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Jagdrecht #71

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Saarland mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.