Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 71
Eine Wildart wird im Saarland mit Erlaubnis der Obersten Jagdbehörde ausgesetzt. Die Jagd auf diese Wildart darf erst ausgeübt werden nach Ablauf von
Antwortmöglichkeiten
- Aeiner Woche;
- Beinem Monat;
- C3 Monaten;
- D6 Monaten;
- Eeinem Jahr.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Jagdrecht #71
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