Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 70
Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk ist 360 ha groß. Die Jagdgenossenschaft lässt die Jagd durch angestellte Jäger ausüben. Wie viele Jäger darf die Jagdgenossenschaft maximal anstellen?
Antwortmöglichkeiten
- A1;
- B2;
- C3;
- D4;
- E5.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Jagdrecht #70
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