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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 70

Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk ist 360 ha groß. Die Jagdgenossenschaft lässt die Jagd durch angestellte Jäger ausüben. Wie viele Jäger darf die Jagdgenossenschaft maximal anstellen?

Antwortmöglichkeiten

  1. A1;
  2. B2;
  3. C3;
  4. D4;
  5. E5.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Jagdrecht #70

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