Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 69
Es ist verboten, die Jagd zur Nachtzeit auszuüben auf
Antwortmöglichkeiten
- ASchwarzwild;
- BFuchs;
- CSteinmarder;
- DWisent;✓ richtig
- EKaninchen.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Jagdrecht #69
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