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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 69

Es ist verboten, die Jagd zur Nachtzeit auszuüben auf

Antwortmöglichkeiten

  1. ASchwarzwild;
  2. BFuchs;
  3. CSteinmarder;
  4. DWisent;✓ richtig
  5. EKaninchen.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Jagdrecht #69

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