Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 65
Welche Aussage ist falsch?
Antwortmöglichkeiten
- AEine Strafanzeige ist die Mitteilung über den Verdacht einer Straftat an die Strafverfol- gungsbehörden;
- Bdie Anzeige einer Straftat der Wilderei kann nur schriftlich angebracht werden;✓ richtig
- Cdie Anzeige einer Straftat der Wilderei kann bei der Staatsanwaltschaft angebracht wer- den;
- Ddie Anzeige einer Straftat der Wilderei kann bei den Behörden und Beamten des Polizei- dienstes angebracht werden;
- Edie Anzeige einer Straftat der Wilderei kann bei den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Jagdrecht #65
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