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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 65

Welche Aussage ist falsch?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEine Strafanzeige ist die Mitteilung über den Verdacht einer Straftat an die Strafverfol- gungsbehörden;
  2. Bdie Anzeige einer Straftat der Wilderei kann nur schriftlich angebracht werden;✓ richtig
  3. Cdie Anzeige einer Straftat der Wilderei kann bei der Staatsanwaltschaft angebracht wer- den;
  4. Ddie Anzeige einer Straftat der Wilderei kann bei den Behörden und Beamten des Polizei- dienstes angebracht werden;
  5. Edie Anzeige einer Straftat der Wilderei kann bei den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Jagdrecht #65

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