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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 61

Die Fläche, auf der einem Jäger die Jagdausübung gestattet ist, muss dieser unver- züglich in den Jagdschein eintragen lassen. Diese Vorschrift betrifft

Antwortmöglichkeiten

  1. Anur den Jagdausübungsberechtigten;
  2. Bnur den Jagdaufseher;
  3. Cnur den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis;
  4. Dden Jagdaufseher und den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis;
  5. Eden Jagdausübungsberechtigten und den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Jagdrecht #61

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