Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 61
Die Fläche, auf der einem Jäger die Jagdausübung gestattet ist, muss dieser unver- züglich in den Jagdschein eintragen lassen. Diese Vorschrift betrifft
Antwortmöglichkeiten
- Anur den Jagdausübungsberechtigten;
- Bnur den Jagdaufseher;
- Cnur den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis;
- Dden Jagdaufseher und den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis;
- Eden Jagdausübungsberechtigten und den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Jagdrecht #61
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