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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 59

Ein Jagdausübungsberechtigter erlangt die Jagdschutzberechtigung in seinem Jagdbezirk

Antwortmöglichkeiten

  1. Akraft Gesetzes als eigenes Recht;✓ richtig
  2. Bmittels Verleihung durch die Oberste Jagdbehörde;
  3. Cmittels öffentlich-rechtlicher Bestätigung durch die Untere Jagdbehörde;
  4. Ddurch Vereinbarung mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft;
  5. Eüberhaupt nicht, denn jagdschutzberechtigt ist nur der Jagdaufseher.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Jagdrecht #59

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