Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 59
Ein Jagdausübungsberechtigter erlangt die Jagdschutzberechtigung in seinem Jagdbezirk
Antwortmöglichkeiten
- Akraft Gesetzes als eigenes Recht;✓ richtig
- Bmittels Verleihung durch die Oberste Jagdbehörde;
- Cmittels öffentlich-rechtlicher Bestätigung durch die Untere Jagdbehörde;
- Ddurch Vereinbarung mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft;
- Eüberhaupt nicht, denn jagdschutzberechtigt ist nur der Jagdaufseher.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Jagdrecht #59
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