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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 56

Welche Aussage zur Fallenjagd im Saarland ist zutreffend?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEs ist erlaubt, die Jagd oder den Jagdschutz mit Fanggeräten oder Fangvorrichtungen, die das gefangene Wild töten (Totfangfallen), auszuüben;
  2. BHaarraubwild und Wildkaninchen dürfen mit Lebendfangfallen gefangen werden, auch ohne eine anerkannte und besondere Fallenjagdqualifikation;
  3. CSaufänge, Fang- oder Fallgruben dürfen ohne Genehmigung der obersten Jagdbehörde angelegt werden;
  4. Ddas Erfordernis einer anerkannten und besonderen Fallenjagdqualifikation muss auch dann gegeben sein, wenn der Eigentümer eines befriedeten Bezirkes zur Abwendung von Schä- den Haarraubwild, mit Ausnahme der ganzjährig geschonten Arten, oder Wildkaninchen fängt;✓ richtig
  5. Eals besondere Fallenjagdqualifikation reicht die bestandene Jägerprüfung aus.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Jagdrecht #56

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