Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 56
Welche Aussage zur Fallenjagd im Saarland ist zutreffend?
Antwortmöglichkeiten
- AEs ist erlaubt, die Jagd oder den Jagdschutz mit Fanggeräten oder Fangvorrichtungen, die das gefangene Wild töten (Totfangfallen), auszuüben;
- BHaarraubwild und Wildkaninchen dürfen mit Lebendfangfallen gefangen werden, auch ohne eine anerkannte und besondere Fallenjagdqualifikation;
- CSaufänge, Fang- oder Fallgruben dürfen ohne Genehmigung der obersten Jagdbehörde angelegt werden;
- Ddas Erfordernis einer anerkannten und besonderen Fallenjagdqualifikation muss auch dann gegeben sein, wenn der Eigentümer eines befriedeten Bezirkes zur Abwendung von Schä- den Haarraubwild, mit Ausnahme der ganzjährig geschonten Arten, oder Wildkaninchen fängt;✓ richtig
- Eals besondere Fallenjagdqualifikation reicht die bestandene Jägerprüfung aus.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Jagdrecht #56
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