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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 53

Jäger Y will selbst Trichinenproben entnehmen. Welche Voraussetzung ist nicht nötig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEr muss geschult sein;
  2. Ber muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2.000.000 EURO abgeschlossen haben;✓ richtig
  3. Cer muss zuverlässig sein, dies wird in der Regel durch den gültigen Jagdschein nachge- wiesen;
  4. Der muss zumindest Mitverantwortung für den Verbleib des erlegten Wildes tragen;
  5. Eer muss von der zuständigen Veterinärbehörde beauftragt sein.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Jagdrecht #53

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