Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 53
Jäger Y will selbst Trichinenproben entnehmen. Welche Voraussetzung ist nicht nötig?
Antwortmöglichkeiten
- AEr muss geschult sein;
- Ber muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2.000.000 EURO abgeschlossen haben;✓ richtig
- Cer muss zuverlässig sein, dies wird in der Regel durch den gültigen Jagdschein nachge- wiesen;
- Der muss zumindest Mitverantwortung für den Verbleib des erlegten Wildes tragen;
- Eer muss von der zuständigen Veterinärbehörde beauftragt sein.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Jagdrecht #53
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