Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 51
Welche Aussage ist falsch? Die Jagdbehörde kann ganz oder teilweise für befriedet erklären
Antwortmöglichkeiten
- Aöffentliche Anlagen;
- BFriedhöfe;✓ richtig
- CNaturschutzgebiete;
- Dvollständig eingefriedete Grundflächen, die durch Einzäunung oder auf andere Weise gegen den Zutritt von Menschen abgeschlossen und deren Eingänge absperrbar sind und keine Einsprünge besitzen;
- Egeschlossene Gewässer im Sinne des Fischereirechts einschließlich der darin liegenden Inseln im Einvernehmen mit der unteren Fischereibehörde.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Jagdrecht #51
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