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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 51

Welche Aussage ist falsch? Die Jagdbehörde kann ganz oder teilweise für befriedet erklären

Antwortmöglichkeiten

  1. Aöffentliche Anlagen;
  2. BFriedhöfe;✓ richtig
  3. CNaturschutzgebiete;
  4. Dvollständig eingefriedete Grundflächen, die durch Einzäunung oder auf andere Weise gegen den Zutritt von Menschen abgeschlossen und deren Eingänge absperrbar sind und keine Einsprünge besitzen;
  5. Egeschlossene Gewässer im Sinne des Fischereirechts einschließlich der darin liegenden Inseln im Einvernehmen mit der unteren Fischereibehörde.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Jagdrecht #51

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