Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 50
Der Steinadler gehört zu / zum
Antwortmöglichkeiten
- ARaubzeug;
- Bden gemäß § 19 Bundesjagdgesetz besonders geschützten Tieren;
- CSchalenwild;
- DHochwild;✓ richtig
- ENiederwild.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Jagdrecht #50
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