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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 48

Gemäß der Tollwutverordnung besteht ein wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen gegen Tollwut, wenn

Antwortmöglichkeiten

  1. Aein Biss-Kontakt mit einem tollwütigen Tier stattgefunden hat, dieser Biss mindestens 12 Monate zurückliegt und der Hund oder die Katze nicht eingegangen ist;
  2. Beine Impfung im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens sechs Mo- naten mindestens 60 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens zwölf Monate zurückliegt;
  3. Ceine Impfung im Falle einer Wiederholungsimpfung jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden ist, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimp- fung angibt;✓ richtig
  4. Ddem Hund oder der Katze anlässlich der Tollwut-Impfaktion gegen Füchse zweimal je drei Impfköder unter Anwesenheit von zwei Zeugen verabreicht wurden;
  5. Eder Hund der Rasse Deutsch Kurzhaar angehört und seit mindestens zehn Generationen auf Tollwut-Resistenz gezüchtet wurde (Vorlage der Ahnentafel).

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Jagdrecht #48

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