Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 48
Gemäß der Tollwutverordnung besteht ein wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen gegen Tollwut, wenn
Antwortmöglichkeiten
- Aein Biss-Kontakt mit einem tollwütigen Tier stattgefunden hat, dieser Biss mindestens 12 Monate zurückliegt und der Hund oder die Katze nicht eingegangen ist;
- Beine Impfung im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens sechs Mo- naten mindestens 60 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens zwölf Monate zurückliegt;
- Ceine Impfung im Falle einer Wiederholungsimpfung jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden ist, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimp- fung angibt;✓ richtig
- Ddem Hund oder der Katze anlässlich der Tollwut-Impfaktion gegen Füchse zweimal je drei Impfköder unter Anwesenheit von zwei Zeugen verabreicht wurden;
- Eder Hund der Rasse Deutsch Kurzhaar angehört und seit mindestens zehn Generationen auf Tollwut-Resistenz gezüchtet wurde (Vorlage der Ahnentafel).
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Jagdrecht #48
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