Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 47
Ein Deutscher - wohnhaft in Deutschland - hat in Dänemark die Jägerprüfung abge- legt und besitzt einen dänischen Jahresjagdschein. Er will in Deutschland jagen.
Antwortmöglichkeiten
- AEr darf mit dem dänischen Jagdschein in Deutschland jagen;
- Ber darf in Deutschland nur einen Ausländerjagdschein erhalten;
- Cer muss die deutsche Jägerprüfung ablegen und einen deutschen Jagdschein erwerben;✓ richtig
- Der kann den dänischen Jagdschein in einen deutschen Jahresjagdschein umschreiben las- sen;
- Eer darf Tagesjagdscheine erwerben.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Jagdrecht #47
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