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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 47

Ein Deutscher - wohnhaft in Deutschland - hat in Dänemark die Jägerprüfung abge- legt und besitzt einen dänischen Jahresjagdschein. Er will in Deutschland jagen.

Antwortmöglichkeiten

  1. AEr darf mit dem dänischen Jagdschein in Deutschland jagen;
  2. Ber darf in Deutschland nur einen Ausländerjagdschein erhalten;
  3. Cer muss die deutsche Jägerprüfung ablegen und einen deutschen Jagdschein erwerben;✓ richtig
  4. Der kann den dänischen Jagdschein in einen deutschen Jahresjagdschein umschreiben las- sen;
  5. Eer darf Tagesjagdscheine erwerben.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Jagdrecht #47

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