Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 45
Welche Antwort ist falsch? Gemäß § 1 Abs. 3 SJG hat die Jagd aus vernünftigem Grund zu erfolgen. Aus vernünftigem Grund geschieht die Jagdausübung insbeson- dere dann, wenn sie
Antwortmöglichkeiten
- Aals nachhaltige naturnahe Landnutzung das erlegte Wild ganz oder in wesentlichen Teilen der menschlichen Nutzung zuführt;
- Bder Regulierung der jeweiligen Art dient;
- Cder Schadensvorbeugung oder –abwehr zugunsten der Landnutzungen dient;
- Dder Verbreitung von Tierseuchen dient;✓ richtig
- Edem Jagdschutz dient.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Jagdrecht #45
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