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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 45

Welche Antwort ist falsch? Gemäß § 1 Abs. 3 SJG hat die Jagd aus vernünftigem Grund zu erfolgen. Aus vernünftigem Grund geschieht die Jagdausübung insbeson- dere dann, wenn sie

Antwortmöglichkeiten

  1. Aals nachhaltige naturnahe Landnutzung das erlegte Wild ganz oder in wesentlichen Teilen der menschlichen Nutzung zuführt;
  2. Bder Regulierung der jeweiligen Art dient;
  3. Cder Schadensvorbeugung oder –abwehr zugunsten der Landnutzungen dient;
  4. Dder Verbreitung von Tierseuchen dient;✓ richtig
  5. Edem Jagdschutz dient.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Jagdrecht #45

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