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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 44

Herr K. besitzt einen Jagderlaubnisschein für das Revier M. und sitzt nachts auf Sauen an. Durch sein Versehen löst sich ein Schuss so nahe an seinem Ohr, dass er seitdem einen Gehörschaden hat.

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Berufsgenossenschaft (BG) haftet nur für Sachschäden;
  2. Bdie BG ist hier für den Körperschaden eintrittspflichtig;
  3. Cdie BG muss Herrn K. eine Rente zahlen;
  4. Ddie BG ist hier nur deswegen eintrittspflichtig, weil der jagende Jagderlaubnisscheininha- ber - unfallversicherungsrechtlich - wie der Pächter zu behandeln ist;
  5. Eein Jagderlaubnisscheininhaber ist während der Jagdausübung nicht mitversicherte Person der BG.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Jagdrecht #44

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