Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 42
Wer darf Jagd- und Fanggeräte, Hunde und andere Tiere, die ein Wilderer bei der Tat mit sich geführt hat, abnehmen?
Antwortmöglichkeiten
- AJagdgäste, wenn sie vom bestätigten Jagdaufseher geführt werden;
- Bder Jagdausübungsberechtigte und der bestätigte Jagdaufseher des jeweiligen Revieres;✓ richtig
- Cnur der Polizeibeamte;
- Djedermann;
- Eniemand.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Jagdrecht #42
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