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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 37

Welche Aussage ist falsch?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEntgeltliche Jagderlaubnisscheine dürfen nur insoweit erteilt werden, wie noch Pächter zulässig sind;
  2. Bunentgeltliche Jagderlaubnisscheine dürfen bis zur Höhe der zulässigen Gesamtzahl der Pächter erteilt werden;
  3. Cunentgeltliche Jagderlaubnisscheine, die an ortsansässige Jagdgäste erteilt werden, wer- den nur zur Hälfte berücksichtigt;
  4. Dunentgeltliche Jagderlaubnisscheine, die an Jagdgenossen erteilt werden, werden nur zur Hälfte berücksichtigt;
  5. Eein einzelner Miteigentümer eines Eigenjagdbezirks kann einem Jagdgast, der einen gül- tigen Jagdschein besitzt, eine Jagderlaubnis erteilen.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Jagdrecht #37

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