Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 37
Welche Aussage ist falsch?
Antwortmöglichkeiten
- AEntgeltliche Jagderlaubnisscheine dürfen nur insoweit erteilt werden, wie noch Pächter zulässig sind;
- Bunentgeltliche Jagderlaubnisscheine dürfen bis zur Höhe der zulässigen Gesamtzahl der Pächter erteilt werden;
- Cunentgeltliche Jagderlaubnisscheine, die an ortsansässige Jagdgäste erteilt werden, wer- den nur zur Hälfte berücksichtigt;
- Dunentgeltliche Jagderlaubnisscheine, die an Jagdgenossen erteilt werden, werden nur zur Hälfte berücksichtigt;
- Eein einzelner Miteigentümer eines Eigenjagdbezirks kann einem Jagdgast, der einen gül- tigen Jagdschein besitzt, eine Jagderlaubnis erteilen.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Jagdrecht #37
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