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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 36

Welche Aussage ist falsch?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJagdpachtverträge sind schriftlich abzuschließen;
  2. Bdie Laufzeit des Jagdpachtvertrages soll mindestens 5 und höchstens 10 Jahre betragen;
  3. Claufende Pachtverträge dürfen nicht auf kürzere Zeit verlängert werden;✓ richtig
  4. Ddie Jagdbehörde kann den Vertrag binnen 3 Wochen nach Eingang der Anzeige beanstan- den;
  5. Edie Jagdausübung ist grundsätzlich nicht vor Ablauf von 3 Wochen nach Vorlage des Pachtvertrages bei der Jagdbehörde zulässig.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Jagdrecht #36

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