Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 36
Welche Aussage ist falsch?
Antwortmöglichkeiten
- AJagdpachtverträge sind schriftlich abzuschließen;
- Bdie Laufzeit des Jagdpachtvertrages soll mindestens 5 und höchstens 10 Jahre betragen;
- Claufende Pachtverträge dürfen nicht auf kürzere Zeit verlängert werden;✓ richtig
- Ddie Jagdbehörde kann den Vertrag binnen 3 Wochen nach Eingang der Anzeige beanstan- den;
- Edie Jagdausübung ist grundsätzlich nicht vor Ablauf von 3 Wochen nach Vorlage des Pachtvertrages bei der Jagdbehörde zulässig.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Jagdrecht #36
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