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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 33

Welche Aussage ist falsch?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Eigentümer bejagbarer Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft;
  2. Bdie Jagdgenossenschaft wird durch den Jagdvorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten;
  3. Cder Jagdvorstand ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen;
  4. Dauch Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, ge- hören der Jagdgenossenschaft an, wenn ihr Eigentum in dem gemeinschaftlichen Jagdbe- zirk liegt;✓ richtig
  5. Esolange die Jagdgenossenschaft noch keinen Jagdvorstand gewählt hat, nimmt der Bür- germeister die Geschäfte des Jagdvorstandes wahr.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Jagdrecht #33

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