Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 33
Welche Aussage ist falsch?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Eigentümer bejagbarer Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft;
- Bdie Jagdgenossenschaft wird durch den Jagdvorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten;
- Cder Jagdvorstand ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen;
- Dauch Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, ge- hören der Jagdgenossenschaft an, wenn ihr Eigentum in dem gemeinschaftlichen Jagdbe- zirk liegt;✓ richtig
- Esolange die Jagdgenossenschaft noch keinen Jagdvorstand gewählt hat, nimmt der Bür- germeister die Geschäfte des Jagdvorstandes wahr.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Jagdrecht #33
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