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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 27

Welche der nachfolgenden Handlungen ist im Saarland nicht strafbar?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Jagdpächter erlegt im Jagdbezirk eine Hauskatze;
  2. Bein Eigentümer erlegt in seinem unmittelbar an das Wohnhaus angrenzenden eingefriede- ten Hausgarten einen Hasen;
  3. Cein Jagdpächter erlegt in seinem Jagdbezirk im eingefriedeten Hausgarten seines Nach- barn ein Wildkaninchen;
  4. Dein Jagdgast erlegt auf der Treibjagd einen Hasen im Nachbarrevier aufgrund fahrlässiger Unkenntnis des genauen Grenzverlaufs;✓ richtig
  5. Ebei einer Treibjagd wird ein Hase erlegt, vom Schützen aufgenommen und an den Weg zur Mitnahme durch den Wildwagen bereitgelegt. Ein Spaziergänger findet den Hasen und nimmt ihn mit nach Hause.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Jagdrecht #27

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