Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 25
Welche Aussage über Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken gemäß § 4 SJG ist falsch?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von befriedeten Bezirken darf zur Abwendung von Schäden Haarraubwild, mit Ausnahme der ganzjährig geschonten Arten, fangen oder töten und sich aneignen;
- Bder Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von befriedeten Bezirken darf zur Abwendung von Schäden Wildkaninchen fangen oder töten und sich aneignen;
- Cein Jagdschein ist nicht erforderlich;
- Dder Einsatz von Totfangfallen durch den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten ist zuläs- sig;✓ richtig
- Efür die Verwendung von Lebendfallen zum Fangen von Haarraubwild und Wildkaninchen benötig auch der Eigentümer eines befriedeten Bezirkes eine besondere Fallenjagdquali- fikation.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Jagdrecht #25
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