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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 25

Welche Aussage über Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken gemäß § 4 SJG ist falsch?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von befriedeten Bezirken darf zur Abwendung von Schäden Haarraubwild, mit Ausnahme der ganzjährig geschonten Arten, fangen oder töten und sich aneignen;
  2. Bder Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von befriedeten Bezirken darf zur Abwendung von Schäden Wildkaninchen fangen oder töten und sich aneignen;
  3. Cein Jagdschein ist nicht erforderlich;
  4. Dder Einsatz von Totfangfallen durch den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten ist zuläs- sig;✓ richtig
  5. Efür die Verwendung von Lebendfallen zum Fangen von Haarraubwild und Wildkaninchen benötig auch der Eigentümer eines befriedeten Bezirkes eine besondere Fallenjagdquali- fikation.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Jagdrecht #25

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