Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 22
Ein Jagdgast erlegt im Beisein des Jagdaufsehers ein Stück Wild. Wer wird wann Eigentümer des Wildes?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Jagdgast, sobald er es in Besitz genommen hat;
- Bder Jagdaufseher, sobald er es in Besitz genommen hat;
- Cder Jagdausübungsberechtigte, wenn er davon erfährt;
- Dder Jagdausübungsberechtigte, sobald der Jagdgast es in Besitz genommen hat;✓ richtig
- Eder Jagdausübungsberechtigte, sobald ihm das Stück übergeben wurde.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Jagdrecht #22
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