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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 22

Ein Jagdgast erlegt im Beisein des Jagdaufsehers ein Stück Wild. Wer wird wann Eigentümer des Wildes?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Jagdgast, sobald er es in Besitz genommen hat;
  2. Bder Jagdaufseher, sobald er es in Besitz genommen hat;
  3. Cder Jagdausübungsberechtigte, wenn er davon erfährt;
  4. Dder Jagdausübungsberechtigte, sobald der Jagdgast es in Besitz genommen hat;✓ richtig
  5. Eder Jagdausübungsberechtigte, sobald ihm das Stück übergeben wurde.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Jagdrecht #22

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