Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 19
Der Jagdausübungsberechtigte - und nicht der Grundstückseigentümer - hat das Aneignungsrecht am verendeten Wild
Antwortmöglichkeiten
- Aauf Friedhöfen;✓ richtig
- Bin Gebäuden und Hofräumen;
- Cin eingefriedeten Hausgärten;
- Din angezeigten Tiergehegen;
- Eauf Bundesautobahnen.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Jagdrecht #19
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